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TTBW & seine Bezirke starten in die Saison 2021/22!

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TTBW - Tischtennis Baden-Württemberg

Was haben wir elementar zu beachten?

Grundsätzlich: Es gilt die Landesverordnung (LVO) Baden-Württemberg–Stand: 15.09.2021, gültig ab 16.09.2021 –

Für den Sport in geschlossenen Räumen = Tischtennissport gilt:

_______________________________

- Innerhalb Basisstufe (Hospitalisierungsinzidenz unter 250)

3G-Regel*ist Pflicht = Genesen | Geimpft | Getestet per Nachweis

- Ab Warnstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 250)

3G-Regel*ist Pflicht = Genesen | Geimpft | Getestet per Nachweis

Bei Test gilt allerdings nur der Nachweis per PCR-Test!

- Ab Alarmstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 390)

2G-Regel*ist Pflicht = Genesen | Geimpfter Nachweis

Eine negative Testung entfällt somit als Kriterium für die Sport-Ausübung in geschlossenen Räumen!

_______________________________

OHNE NACHWEIS DER JEWEILS ERFORDERLICHEN PFLICHT BESTEHT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR SPORTHALLE –IN EINEM SOLCHEN FALL DARF DIESE PERSON ggf. NICHT IM MANNSCHAFTSWETTKAMPF MITWIRKEN!

Kontaktdaten aller Personen in der Sporthalle sind per Einzel-/Sammel-Erhebungsbogen zu erfassen. In der Sporthalle ist von allen Personen (ab 6 Jahre) nach Vorgabe der LVO, welche nicht am Tisch den Tischtennissport ausüben, durchgehend eine medizinische Maske*zu tragen.*Ausnahmen PCR-Pflicht, 2G Beschränkung für Schüler und anderen Personenkreise siehe Definition in der Übersicht (Dreistufiges Warnsystem)

Organisatorisches zum Mannschaftssport:

Mannschaftswettkämpfe werden mit Doppel und bis zum Siegpunkt ausgetragen. Durchgespielt wird nur in extra ausgewiesenen Spielklassen nach Bekanntgabe der Bezirke. Eine Abmeldung (Rückzug) einer Mannschaft zieht keine finanzielle Strafe nach sich –die Mannschaft gilt in der Saison 2021/22 als Absteiger.

Unvollständiges Antreten bis zur Mindeststärke je nach Spielsystem zieht keine finanzielle Strafe nach sich –die betreffenden Spielpaarungen innerhalb des Mannschaftswettkampfes sind jedoch entsprechend als „kampflos“ zu werten.

Bitte beachten–verspätete Ergebnismeldungen werden gemäß den geforderten Fristen eine Strafe auslösen.

Vielen Dank für eine Eure Unterstützung zur problemlosen Ausübung unseres gemeinsamen Tischtennissports in TTBW!

Die TTBW Sport-Referenten -Wolfgang Laur & Chris Kratzenstein

 

Abbruch und Annulierung der Saison 2020/21

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Abbruch und Annulierung der Saison 2020/21


Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2021 Folgendes entschieden:

  • Die Saison 2020/21 wird auf Basis der Wettspielordnung, Abschnitt M, Ziffer 2, mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Diese Entscheidung umfasst alle Verbands- und Bezirksspielklassen von TTBW.
  • Die Saison 2020/21 wird hinsichtlich der Wertung annulliert und für ungültig erklärt (WO M 3). Entsprechend wird die Auf- und Abstiegsregelung ausgesetzt.
  • Sofern es die Infektionslage sowie die Landesverordnung Baden-Württemberg zulässt, bietet TTBW innerhalb der Saison 2020/21 alternative Wettkämpfe an. Die Fachgremien unseres Verbandes und der Bezirke werden dazu Konzepte entwerfen. Wir informieren die Vereine rechtzeitig.
  • Auch der Einzelsportbetrieb wird bis auf weiteres ausgesetzt. Ob Ranglisten-Turniere und Meisterschaften auf Regions- und Verbandsebene ausgespielt werden, steht derzeit noch nicht fest. Dies hängt vom Pandemiegeschehen ab.

Weitere Informationen >>hier klicken<<

Stand 16.02.2021

 

Pingpong-Ball über Milchkännli FM

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Heute Abend, Fasentfriddig, unbedingt einschalten!

 

 
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CORONA-Verordnung

 

Der TTBW-Spielbetrieb ist ab Samstag, 4.12.2021 abgesetzt!

 

Alle ab 4.12.2021 in den Verbands- und Bezirksspielklassen terminierten Punktspiele der Saison 2021/22 in TTBW sind bis auf Weiteres abgesetzt. Dieser Beschluss umfasst auch die Jugendspiele.

Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW
03.12.2021

 

Corona-Regeln und das Sporttreiben

 

Verbandsinfo vom 25. November:

"Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) hat in einer eilig einberufenen Abstimmung Folgendes festgelegt:


1. Der Spielbetrieb in allen Verbandsspielklassen wird fortgesetzt.


2. Für die an den Spielen Mitwirkenden (Sportler/innen, Betreuer, Schiedsrichter) gilt die 2G-Regel. Es ist ein entsprechender Nachweis (geimpft oder genesen) vorzulegen.


3. Für die Zuschauer gilt die 2G+-Regel. Neben einem 2G-Nachweis ist ein tagesaktueller zertifizierter negativer Test-Nachweis vorzulegen.


Die Entscheidung basiert auf einer aktuellen Information des Kultus-Ministeriums, die uns über den Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) mitgeteilt wurde. Demnach ist der Trainings- und Übungsbetrieb auf Grundlage der 2G-Regel möglich. Bei Sportveranstaltungen ist zu differenzieren zwischen den Sportlern bzw. Mitwirkenden (2G) und den Zuschauern (2G+)."


Stand 21.11.2021:

Seit Mitte der Woche gilt die Alarmstufe. Neben den bislang gültigen Regeln der Warnstufe (u.a. Abstandhalten und Verwendung einer Maske bis zur Einnahme des Steh- oder Sitzplatzes) gilt nun außerdem:

1. Zutritt zu DJK-Heim und Auberghalle haben nur noch solche Sportlerinnen/Sportler, die geimpft oder genesen sind (2-G). Ungeimpften kann der Zutritt nicht gestattet werden.

2. Zuschauer sind weiterhin willkommen, unterliegen aber ebenfalls der 2-G-Regelung.

3. Weiterhin gilt auch: Alle Anwesenden müssen ihre Anwesenheit in einer entsprechenden Liste bekunden.

4. Für Kinder und Jugendliche gilt die 2-G-Regelung nicht: Sie werden in den Schulen regelmäßig getestet.

5. Für Trainer und Übungsleiter gilt weiterhin die 3-G-Regelung. Der Schnelltest muss in Gegenwart eines Erwachsenen erfolgen.

i.A.

Hubert Röderer

 


Oberschopfheim, 16. September 2021

1. Hygienekonzept

Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs durch die DJK Oberschopfheim ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit der Corona-Verordnung. Es wurde um Verbandsinformationen ergänzt.

Sie gilt für die Auberghalle wie auch für das DJK-Heim.

Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl des Trainings und der Wettkämpfe beinhaltet die neue Landesverordnung nicht mehr. Jedoch sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:

Allgemeine Regelungen (AHA-Regeln)

- Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene und das Belüften von geschlossenen Räumen wird generell empfohlen. Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen und Duschen (Abstand!) ist auf das notwendige zeitliche Maß zu beschränken.

- Maskenpflicht: Während des Sports muss keine Maske getragen werden. Ansonsten gilt der gesamten Halle incl. der Umkleidekabine die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

- regelmäßige und ausreichende Belüftung der Sporthalle und der sonstigen Innenräume in jeder Pause

- regelmäßige Reinigung von Tisch-Oberflächen und Gegenständen gemeinsamer Nutzung

- Bereitstellung von Handwaschmittel bzw. Handdesinfektion durch den Heimverein.

 

Erweiterte Regelungen

Testpflicht („3 G“): Eines dieser drei Kriterien ist per Nachweis zu erfüllen, um die Halle zu

betreten. Das gilt für Sportler und Spoprtlerinnen, Trainer und Trainerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen.  Eltern, die ihre Kinder zum Training abliefern und wieder abholen, müssen keinen 3G-Nachweis vorzeigen.

 

Immunisierte Personen im Sinne von § 4, Absatz 2 CoronaVO sind:

- gegen COVID-19 geimpft (mind. 14 Tage nach der Zweitimpfung) oder

- von COVID-19 genesen (positive PCR-Testung liegt mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurück)

Beide Personengruppen müssen einen auf sie ausgestellten Nachweis vorlegen.

 

Nicht-immunisierte Personen erhalten mit einer der folgenden Testungen den Zutritt zu den geschlossenen Räumlichkeiten:

- PCR-Test (maximal 48 Stunden zurückliegend) oder

- Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden zurückliegend)

Der Heimverein ist zur Überprüfung dieser Nachweise verpflichtet (§ 6 CoronaVO). Er ist nicht verpflichtet, die laut Landesverordnung außerdem zugelassenen „Laien-Tests“ durchzuführen.

Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem Heimverein, der bei  Nichtvorlage der Nachweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann. Für die Vereine der deshalb am Mitwirken gehinderten Spieler entsteht dadurch weder ein  Protestgrund noch ein Anspruch auf Spielverlegung.

Die staatliche Vorgabe der 3G-Regel kann durch den Heimverein nicht durch eine 2G-Regel ersetzt werden. Dies würde eine unzulässige Verschärfung darstellen. Diese Festlegung auf der Grundlage der Verbandsautonomie gilt auch für vereinseigene Hallen.

 

Zutritts- und Teilnahmeverbot

Personen, die einer Quarantäne-Pflicht unterliegen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen, dürfen die Auberghalle wie auch das DJK-Heim nicht betreten. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen.

Speisen und Getränke

Verpflegung in der Halle ist möglich, wenn die Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5

Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei den Beteiligten ist sicherzustellen sowie die Möglichkeit zur Handdesinfektion für die Kunden.

Einhaltung des Hygienekonzepts

Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Trainer/innen, aber auch die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich. Für die Gesamtkoordinierung des Hygienekonzepts ist der Hygiene-Beauftragte zuständig.

Insbesondere die Prüfung und Dokumentation der Test-Nachweise ist sorgfältig durchzuführen.

 

2. Dokumentationspflicht

Die Daten der Sportler/Zuschauer sind zu erheben (Liste führen) und 30 Tage aufzubewahren: Name, Anschrift, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer (Verzicht, wenn Kontaktdaten bekannt). Erleichtert wird diese Dokumentationspflicht bei Mitgliedern, deren Daten einmal erhoben werden und dann dem Verein bekannt sind. Die Daten werden ausschließlich im Falle einer Corona-Erkrankung zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde verwendet.

 

3. Sonstiges

a) Wie viele Spieler/innen dürfen im Auto zum Auswärtsspiel mitfahren?  Aktuell gibt es keine Beschränkungen bei der Nutzung eines Pkw zur Anreise bei Mannschaftskämpfen.

b) Beim Aufbau der Spielboxen ist das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern hinsichtlich des Abstands der Umrandungen bis zur ersten Stuhl-/Tribünenreihe zu beachten (ggf. ist die 1. Stuhl-/Tribünenreihe freizulassen). An den Stirn- oder Längsseiten der Spielfelder ist für jede Mannschaft ein mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zu weiteren Personen abgetrennter Bereich auszuweisen, in dem sich die Mannschaftsbänke (Abstand der Spieler/innen zueinander 1,5 m) oder besser Stühle im Abstand von je 1,5 m befinden.

c) Auf- und Abbau der Tische und Umrandungen müssen unter Einhaltung des  Mindestabstands und mit Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgenommen werden.

d) Eine Reinigung der Tische ist nach jedem Mannschaftskampf vorzunehmen.

e) Auf Händeschütteln/Abklatschen/Umarmung wird verzichtet, ebenso auf das Abwischen des Handschweißes am Tisch.

f) Hinsichtlich der Nutzung/des Einsatzes der Bälle gilt es keine Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist weder der Austausch des Balles nach einem Spiel noch ein Desinfizieren des Balles vor einem erneuten Einsatz vorgegeben.

g) Hinsichtlich der Nachverlegungen von Mannschaftskämpfen wird festgelegt, dass Anträgen ohne die Beachtung des genannten Ausschlusses stattgegeben werden darf.

h) Die Spielleiter werden gebeten, alle Spielverlegungswünsche positiv zu bescheiden, die durch personelle Probleme wie Corona-Infektionen von Spieler/innen oder behördlich angeordnete Quarantäne ausgelöst werden. Freiwillige Quarantänen oder Teilnahmeverzichte aufgrund eines Ansteckungsrisikos begründen keine Spielabsetzung/-verlegung. Die betreffende Mannschaft muss dann eine Ersatzgestellung vornehmen.

i) Auch wenn eine Mannschaft mehr als zweimal in der Saison nicht antritt, wird sie nicht gestrichen.

j) Eine Mannschaft, die zurückgezogen worden ist, kann in der nachfolgenden Spielzeit in der darunterliegenden Spielklasse gemeldet werden.

k) In der Spielzeit 2021/22 werden grundsätzlich keine Ordnungsgebühren ausgesprochen, wenn das Nichtantreten dem Spielleiter und dem Gegner bis 48 Stunden vorher mitgeteilt wurde oder die Mannschaft nicht komplett antritt.

 

4. Thomas Walter, der Geschäftsführer des Tischtennisverbandes Baden-Württemberg, gab gegenüber der DJK konkret Antworten auf zwei häufig gestellte Fragen:

a) Wie soll man umgehen mit Gastspielern und Zuschauern, die glaubhaft versichern, die 3-G-Regel zu erfüllen, das entsprechende Dokument aber vergessen haben mitzubringen?

Walter: Laut Landesverordnung ist die Prüfung der 3G-Regel Pflicht und die Konsequenz eines nicht vorliegenden Nachweises ist, dass der „Hausherr“ den Zutritt verweigert. Dies ist natürlich hart, jedoch macht sonst der Kontrolle ja keinen Sinn. Zudem kann argumentiert werden, dass im öffentlichen Raum bei allen geschlossenen Räumen diese Regel gilt und ebenfalls kein Zutritt möglich ist.

b) Ein Spieltag kann durchaus mal vier Stunden dauern. In der Praxis bedeutet dies wohl, dass ständig jemand an der Eingangstür stehen und Zutretende um das "G" bitten muss?

Walter: Das ist uns bewusst. Tatsächlich muss der Eingang in irgendeiner Weise „überwacht“ werden. Ob abgeschlossen oder mit Dauer-„Betreuung“, das ist ein großer Aufwand. In meinem Verein saß am Samstag ein junger Mann über fünf Stunden an der Eingangstür. Auch hier gilt: Wird das nicht gemacht, wäre die ganze Kontroll-Bestimmung sinnlos.

5. Ausblick

Eine  Verschärfung der Corona-Verordnung (momentan: "Basistufe") wird seitens des Bundes, des Landes und des Verbandes nicht ausgeschlossen. Stichworte: "Warnstufe" bzw. "Alarmstufe". Tun wir alle - jede/r in seinem/ihrem Bereich - alles, dass die nächsten Stufen vermieden werden können.

 

DJK Oberschopfheim
Hubert Röderer
Ressortleiter Sport

 

 

 

 

TTBW - Tischtennis Baden-Württemberg

TTBW & seine Bezirke starten in die Saison 2021/22!

 

Was haben wir elementar zu beachten?

Grundsätzlich: Es gilt die Landesverordnung (LVO) Baden-Württemberg–Stand: 15.09.2021, gültig ab 16.09.2021 –

Für den Sport in geschlossenen Räumen = Tischtennissport gilt:

_______________________________

- Innerhalb Basisstufe (Hospitalisierungsinzidenz unter 250)

3G-Regel*ist Pflicht = Genesen | Geimpft | Getestet per Nachweis

- Ab Warnstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 250)

3G-Regel*ist Pflicht = Genesen | Geimpft | Getestet per Nachweis

Bei Test gilt allerdings nur der Nachweis per PCR-Test!

- Ab Alarmstufe (Hospitalisierungsinzidenz ab 390)

2G-Regel*ist Pflicht = Genesen | Geimpfter Nachweis

Eine negative Testung entfällt somit als Kriterium für die Sport-Ausübung in geschlossenen Räumen!

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OHNE NACHWEIS DER JEWEILS ERFORDERLICHEN PFLICHT BESTEHT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR SPORTHALLE –IN EINEM SOLCHEN FALL DARF DIESE PERSON ggf. NICHT IM MANNSCHAFTSWETTKAMPF MITWIRKEN!

Kontaktdaten aller Personen in der Sporthalle sind per Einzel-/Sammel-Erhebungsbogen zu erfassen. In der Sporthalle ist von allen Personen (ab 6 Jahre) nach Vorgabe der LVO, welche nicht am Tisch den Tischtennissport ausüben, durchgehend eine medizinische Maske*zu tragen.*Ausnahmen PCR-Pflicht, 2G Beschränkung für Schüler und anderen Personenkreise siehe Definition in der Übersicht (Dreistufiges Warnsystem)

Organisatorisches zum Mannschaftssport:

Mannschaftswettkämpfe werden mit Doppel und bis zum Siegpunkt ausgetragen. Durchgespielt wird nur in extra ausgewiesenen Spielklassen nach Bekanntgabe der Bezirke. Eine Abmeldung (Rückzug) einer Mannschaft zieht keine finanzielle Strafe nach sich –die Mannschaft gilt in der Saison 2021/22 als Absteiger.

Unvollständiges Antreten bis zur Mindeststärke je nach Spielsystem zieht keine finanzielle Strafe nach sich –die betreffenden Spielpaarungen innerhalb des Mannschaftswettkampfes sind jedoch entsprechend als „kampflos“ zu werten.

Bitte beachten–verspätete Ergebnismeldungen werden gemäß den geforderten Fristen eine Strafe auslösen.

Vielen Dank für eine Eure Unterstützung zur problemlosen Ausübung unseres gemeinsamen Tischtennissports in TTBW!

Die TTBW Sport-Referenten -Wolfgang Laur & Chris Kratzenstein

 

Corona-Challenge: Kreative Beiträge der DJK-Aktiven belohnt!

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Aktive DJK'ler unterhalten mit pfiffigen Beiträgen

in Corona-Zeit

Die DJK rief die Oberschopfheimer Jugend zu Beiträgen für die Corona-Challenge auf. Die Sieger wurden inzwischen gekürt (siehe unten).

Aktive DJK'ler machten den Spaß mit und drehten in dieser Zeit äußerst kreative und lustige Beiträge:

Till Armbruster eröffnete mit einem akrobatischen Beitrag aus München die Challenge und legte die Latte haushoch. Darauf antwortete das Geschwisterpaar Nadine und Nico Beck mit ihrem glorreichen Einzug in das Tischtennis-Olymp. Die Familie Reifenschweiler hielt gleich mit ihrer ganzen Familienpower dagegen und sorgte für beste Unterhaltung. Katharina Beck zeigte uns zum Abschluss auf, für was ein "TT-Speckbrettl" in seiner wahren Bedeutung zu gebrauchen ist.

Herzlichen Dank, dass Ihr den Spaß mitgemacht habt und Danke für die gute Unterhaltung in einer besonderen Zeit!


Die tollen Beiträge wurden inzwischen vom TEAM-Jugend mit einem prickelnden Tropfen honoriert.



Von oben links: Till Armbruster mit Fabio Leidinger (Jugendleiter), Nico und Nadine Beck, Stefan Reifenschweiler (für die ganze Familie) und Katharina Beck

 


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